Nachdem der öffentliche Dienstbetrieb in den vergangenen Wochen deutlich zurück­gefahren war (siehe Pressemitteilung vom 18.03.2020), hat das Landgericht Essen in­zwischen damit begonnen, unter gleichzeitiger möglicher Minimierung der An­steckungsgefahr sukzessive wieder zu einem alle Bereiche umfassenden geordneten Geschäftsbetrieb zu gelangen. Ziel ist es, zu einer verantwortungsvollen Normalität unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zurückzukehren.

Dabei bleiben getroffene Schutzmaßnahmen zur Einhaltung von Hygieneregeln, zur Wahrung der räumlichen Distanz und zur Reduzierung einer zu hohen Publikumsfre­quenz aufrechterhalten. Diese sind weiterhin untrennbar mit Einschränkungen für die Besucher des Landgerichts Essen verbunden. 

Sofern möglich, sind Anträge weiter schriftlich einzureichen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post oder Telefax übersandt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Sollte dies unumgänglich sein, sind vorab Ter­mine telefonisch zu vereinbaren.  

Von Personen, die das Justizgebäude betreten möchten, ist im Eingangsbereich des Landgerichts eine Selbstauskunft auszu­füllen. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Justizangehörige sowie Polizei- und Rettungskräfte im Einsatz. Da es durch das Ausfüllen der Selbstauskunft zu längeren Wartezeiten kommen kann, wird darum gebeten, diese hier möglichst herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen. 

Besucher und Prozessbeteiligte werden gebeten, in den Gerichtsfluren, insbesondere aber in den Wartezonen vor den Gerichtssälen, eine Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen. In den Verhandlungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden.  

Die Nutzung der Sitzungssäle wird durch Wahrung der Hygieneabstände und gegebe­nenfalls sonstige Schutzvorrichtungen ermöglicht.  

Sitzungen bleiben für die Öffentlichkeit zugänglich. Zur Wahrung der Hygieneabstände können jedoch nur deutlich weniger Zuschauer in den Sitzungssälen Platz finden. Der Zugang zu den Gerichtsgebäuden ist Personen untersagt, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich engen Kon­takt mit einer Corona-infizierten Person hatten. 

Die Kantine, Bücherei, Anwaltshalle und Anweisungsstelle bleiben zunächst bis auf weiteres geschlossen.

Im Auftrag
Dr. Holthaus

Pressemitteilung vom 06.05.2020