Behindertenschild

Der Zugang zum Gebäude des Land-, Amts- und Arbeitsgerichts ist nur über den Haupteingang im "Altbau" zu bewältigen.

Personen mit Kinderwagen oder gehbehinderte Menschen, denen ein Zugang über die Treppen nach Passieren des Haupteingangs nicht möglich ist, finden im Untergeschoss Zugang zum Aufzug mit dem das Erdgeschoss und somit auch die anderen Teile des Gebäudes erreichbar sind.